Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 02.08.2019 - S 32 SO 133/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
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- BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89
Kindererziehungszeiten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
Dass es nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, dass bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 die auf Kindererziehung beruhenden Leistungen auf die Sozialhilfe angerechnet werden, während dies bei Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 nicht der Fall ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfG, Beschluss vom 16.12.1997 - 1 BvL 3/89 - juris).Dies rechtfertige eine gesonderte Leistung für Kindererziehung und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der Bewilligung und Auszahlungen der Leistungen nach dem KLG (Kindererziehungsleistungs-Gesetz vom 12. Juli 1987 (BGBl I S. 1585)) unter Nichtanrechnung als Einkommen bei anderen Leistungen (vgl. erneut BVerfG, Beschluss vom 16.12.1997, a.a.O., auch zu weiteren sachlichen Gründen für die Ungleichbehandlung; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15.1.2010 - L 23 SO 68/09 - juris Rn. 34ff).
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
Anrechnung von Einkommen bei Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
Dies rechtfertige eine gesonderte Leistung für Kindererziehung und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der Bewilligung und Auszahlungen der Leistungen nach dem KLG (Kindererziehungsleistungs-Gesetz vom 12. Juli 1987 (BGBl I S. 1585)) unter Nichtanrechnung als Einkommen bei anderen Leistungen (vgl. erneut BVerfG…, Beschluss vom 16.12.1997, a.a.O., auch zu weiteren sachlichen Gründen für die Ungleichbehandlung; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.1.2010 - L 23 SO 68/09 - juris Rn. 34ff). - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt dann vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich durch den Gesetzgeber behandelt wird, ohne dass hierfür ein sachlich vertretbarer zureichender Grund vorliegt (BVerfGE 33, 44, 51; 71, 39, 58; 75, 108/157; BSG, NJW 89, 126).
- BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 31/16 R
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
Da Bewilligungsbescheide, die vor Erlass des Widerspruchsbescheides ergehen und Folgezeiträume betreffen, nach der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG in entsprechender Anwendung von § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens werden (vgl. Urteile vom 9.12.2016 - B 8 SO 14/15 R - juris Rn. 11 m.w.N. und 28.8.2018 - B 8 SO 31/16 R - juris), ist auch der vor dem Widerspruchsbescheid vom 24.8.2018 ergangene weitere Bewilligungsbescheid vom 22.5.2018 für den Zeitraum vom 1.4.2018 bis 31.3.2019 Gegenstand des Widerspruchsverfahrens geworden. - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt dann vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich durch den Gesetzgeber behandelt wird, ohne dass hierfür ein sachlich vertretbarer zureichender Grund vorliegt (BVerfGE 33, 44, 51; 71, 39, 58; 75, 108/157; BSG, NJW 89, 126). - BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 14/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
Da Bewilligungsbescheide, die vor Erlass des Widerspruchsbescheides ergehen und Folgezeiträume betreffen, nach der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG in entsprechender Anwendung von § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens werden (vgl. Urteile vom 9.12.2016 - B 8 SO 14/15 R - juris Rn. 11 m.w.N. und 28.8.2018 - B 8 SO 31/16 R - juris), ist auch der vor dem Widerspruchsbescheid vom 24.8.2018 ergangene weitere Bewilligungsbescheid vom 22.5.2018 für den Zeitraum vom 1.4.2018 bis 31.3.2019 Gegenstand des Widerspruchsverfahrens geworden. - BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt dann vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich durch den Gesetzgeber behandelt wird, ohne dass hierfür ein sachlich vertretbarer zureichender Grund vorliegt (BVerfGE 33, 44, 51; 71, 39, 58; 75, 108/157; BSG, NJW 89, 126). - BFH, 22.01.1988 - VI R 135/84
Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung eines Grundstücks an …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt dann vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich durch den Gesetzgeber behandelt wird, ohne dass hierfür ein sachlich vertretbarer zureichender Grund vorliegt (BVerfGE 33, 44, 51; 71, 39, 58; 75, 108/157; BSG, NJW 89, 126). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 8 SO 260/18
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
Die dagegen eingelegte Beschwerde - L 8 SO 260/18 B ER - der Klägerin hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 29.11.2018 zurückgewiesen.